Letzte Aktualisierung: 10.2025
ARTIKEL I. DEFINITIONEN
Definitionen. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben die nachstehend definierten Begriffe, zusätzlich zu den an anderer Stelle in diesen AGB definierten großgeschriebenen Begriffen, die unten angegebenen Bedeutungen:
„Affiliate“ (verbundenes Unternehmen) bedeutet ein Rechtsträger, der (a) direkt oder indirekt Eigentümer einer Partei ist und diese kontrolliert, (b) direkt oder indirekt im Eigentum einer Partei steht und von dieser kontrolliert wird oder (c) direkt oder indirekt unter gemeinsamer Eigentümerschaft und Kontrolle mit einer Partei steht;
„Vergütung“ bedeutet die vom Publisher an den Entwickler für die Veröffentlichung des Spiels des Entwicklers gemäß Artikel V gezahlte Vergütung;
„Vertrauliche Informationen“ einer Partei bedeuten Informationen dieser Partei, gleichviel ob in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder anderer Form, die (i) ausdrücklich als vertraulich oder proprietär gekennzeichnet sind oder (ii) vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten, angesichts ihrer Art oder der Umstände ihrer Offenlegung, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, einschließlich (ohne abschließend zu sein) Informationen und Tatsachen bezüglich der Geschäftspläne, Kunden, Interessenten, Mitarbeiter, Lieferanten, Lizenzgeber, Lizenznehmer, Partner, Investoren, Affiliates oder anderen, Schulungsmethoden und -materialien, Finanzinformationen, Marketingpläne, Vertriebsaussichten, Kundenlisten, Erfindungen, Programmvorgaben, Entdeckungen, Ideen, Konzepte, Know-how, Techniken, Formeln, Blaupausen, Software (in Objekt- und Quellcodeform), Dokumentation, Designs, Prototypen, Methoden, Prozesse, Flussdiagramme, Verfahren, Codes sowie alle technischen Daten oder Geschäftsgeheimnisse einer Partei und ihrer Affiliates, einschließlich aller Kopien hiervon und jeglicher Analysen, Studien oder Berichte, die eines der Vorgenannten enthalten, darauf basieren oder dieses widerspiegeln.
„Entwickler“ (Developer) bedeutet jede natürliche Person oder juristische Person, die ein oder mehrere Spiele über das Entwicklerportal des Publishers verfügbar macht;
„Entwicklerportal“ (Developer Portal) bedeutet das Entwicklerportal des Publishers, das über die URL https://www.Jogos.com/ erreichbar ist;
„Feedback“ bedeutet zusammenfassend Vorschläge, Kommentare, Rückmeldungen, Ideen oder Know-how in jeglicher Form, die der Entwickler dem Publisher bezüglich des Geschäfts, der Produkte oder Dienstleistungen des Publishers bereitstellt;
„Spiel“ (Game) bedeutet die vom Entwickler entwickelte Spielesoftware, die dem Publisher über das Entwicklerportal übermittelt wird;
„Parteien“ (Parties) bedeutet den Entwickler und den Publisher, jeweils einzeln als „Partei“ (Party) bezeichnet;
„Portalseite“ (Portal Site) bedeutet die vom Publisher betriebenen Browserspiel-Websites oder Portale, mit denen der Publisher Vereinbarungen zur Verteilung von Spielen geschlossen hat;
„Personenbezogene Daten“ (Personal Data) bedeutet alle Informationen, die von einem Endnutzer gesammelt werden und die dazu verwendet werden könnten, den Endnutzer direkt oder indirekt zu identifizieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Name, Benutzername, E-Mail-Adresse, Online-Kennungen, Identifikationsnummern, Geburtsdatum, Geschlecht und/oder Zahlungsinformationen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung folgen die Parteien der Definition personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679); mit zusätzlichen Erwägungen für Anforderungen und Vorschriften in Nord- und Südamerika, wie unten dargelegt:
Vereinigte Staaten
- Bundesgesetze: Obwohl es kein umfassendes Bundesgesetz zum Datenschutz gibt, regeln mehrere Bundesgesetze bestimmte Sektoren oder Datenarten, wie den Children's Online Privacy Protection Act (COPPA) für Kinderdaten und den Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) für Gesundheitsinformationen. Der Federal Trade Commission Act (FTC Act) verbietet unlautere oder irreführende Praktiken, einschließlich solcher im Zusammenhang mit dem Datenschutz.
- Landesgesetze: Der California Consumer Privacy Act (CCPA) und seine Änderung, der California Privacy Rights Act (CPRA), gewähren Verbrauchern Rechte wie das Recht auf Auskunft, Löschung und Widerspruch gegen den Verkauf persönlicher Informationen. Andere Bundesstaaten, darunter Virginia, Colorado und Utah, haben umfassende Datenschutzgesetze erlassen, jedes mit seinen eigenen spezifischen Anforderungen.
Kanada: Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA): Regelt die Erhebung, Nutzung und Offenlegung personenbezogener Informationen durch private Organisationen im Rahmen kommerzieller Aktivitäten.
Brasilien: Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD): Verpflichtet Datenverantwortliche und -verarbeiter zur Einhaltung von Grundsätzen wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung und Rechenschaftspflicht.
Argentinien: Ley de Protección de Datos Personales (PDPA): Legt die Nationaldirektion für den Schutz personenbezogener Daten (DNPDP) als Aufsichtsbehörde fest.
Chile: Neues chilenisches Datenschutzgesetz (Ley N° 21.719): Ändert und aktualisiert das vorherige Datenschutzgesetz, um es an internationale Standards, einschließlich der DSGVO, anzupassen.
Kolumbien: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Ley 1581 de 2012): Regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und legt die Rechte der betroffenen Personen fest.
Mexiko: Bundesgesetz zum Schutz personenbezogener Daten, die von Privatpersonen gehalten werden (LFPDPPP): Gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Stellen in Mexiko.
„Publisher-Richtlinien“ (Publisher Guidelines) bedeutet die Richtlinien des Publishers bezüglich der Qualität von Spielen, In-Game-Werbung und SDK, die auf dem Entwicklerportal verfügbar sind und von Zeit zu Zeit geändert werden können;
„Publisher“ bedeutet Guangzhou Pixel Interactive Entertainment Game Co., Ltd, Belgien, mit Unternehmensregistrierungsnummer 91440106MA9YF6EG2Q (der unter anderem den Handelsnamen „Jogos.com“ nutzt);
„SDK“ bedeutet die Software Development Kits des Publishers, um das/die Spiel(e) mit der Portalseite zu integrieren und Werbung zu ermöglichen, wie auf dem Entwicklerportal und in den Publisher-Richtlinien näher beschrieben; und
„Sie“ (You) bedeutet „Entwickler“ (Developer) (entweder eine Gesellschaft oder eine natürliche Person).
ARTIKEL II. ANWENDUNGSBEREICH
2.1 Allgemeines
Der Entwickler hat ein oder mehrere Spiele entwickelt, die innerhalb eines Webbrowsers ausgeführt werden können. Der Publisher ist daran interessiert, dieses Spiel entweder selbst zu hosten (Selbsthosting) oder ein externes Unternehmen zu beauftragen, das besagte Spiel in eingebetteter Form über einen iFrame auf einer Spielportalseite wie „Jogos.com“, die der Publisher betreibt, zu hosten. Der Entwickler erklärt durch die Nutzung des Entwicklerportals und das Anklicken von „Ich akzeptiere“ bei der Registrierung sein Einverständnis, dass der Publisher das/die Spiel(e) Endnutzern im Rahmen einer Spielportalseite anbietet. Vorbehaltlich der Bedingungen in Artikel V wird der Publisher den Entwickler für das Recht, sein/ihr(e) Spiel(e) auf diese Weise Endnutzern verfügbar zu machen, vergüten.
2.2 Umfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für jegliche Interaktion, Zusammenarbeit, Zahlung, Vereinbarung und Verständigung zwischen Publisher und Entwickler und regeln grundsätzlich alle Aspekte der Beziehung zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung des Entwicklerportals des Publishers durch den Entwickler. Der Entwickler erklärt sich damit einverstanden, dass seine eigenen AGB, soweit vorhanden, nicht anwendbar sind, es sei denn, sie werden vom Publisher ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
ARTIKEL III. FERNVERFÜGBARMACHUNG VON SPIELEN
3.1 Beauftragung
Während der Laufzeit (einschließlich der Übergangsphase) räumt der Entwickler dem Publisher ein beschränktes, weltweites, widerrufliches Recht ein, das/die vom Entwickler entwickelte(n) Spiel(e) der Öffentlichkeit auf der Portalseite zur Nutzung verfügbar zu machen und Endnutzern die Interaktion mit der Funktionalität des Spiels/der Spiele zu ermöglichen. Das Recht ist nicht-exklusiv, aber der Entwickler kann wählen, das/die Spiel(e) exklusiv dem Publisher verfügbar zu machen, in welchem Fall der Entwickler gemäß Artikel V zu einer höheren Vergütung berechtigt ist. Dieses Recht umfasst auch das Testen des Spiels/der Spiele durch den Publisher vor der Verteilung.
3.2 Eigentum
Alle einer Partei eingeräumten Rechte unterliegen der vollständigen Einhaltung dieser AGB durch diese Partei. Diese AGB übertragen keine Eigentumsrechte an dem/den Spiel(en). Der Entwickler behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich eingeräumt wurden.
3.3 Bedingungen
Der Entwickler wird:
- a. berechtigt sein, das/die Spiel(e) unter Verwendung seiner eigenen Marke zu bewerben;
- b. berechtigt sein, Werbung innerhalb des Spiels/der Spiele gemäß den auf dem Entwicklerportal im SDK-Bereich veröffentlichten Publisher-Richtlinien einzubinden;
- c. vorbehaltlich der Bedingung, dass der Entwickler das/die Spiel(e) dem Publisher auf die in Artikel V definierte exklusive Weise zur Verfügung stellt, nicht berechtigt sein, das/die Spiel(e) anderen Personen oder Unternehmen außer dem Publisher und seinen Affiliates verfügbar zu machen.
3.4 Bewerbung durch den Publisher
Der Publisher ist berechtigt, das Spiel in allen seinen Aspekten für Werbe- und Marketingzwecke ohne vorherige Zustimmung des Entwicklers zu verwenden.
3.5 Annahme des Spiels
Die Veröffentlichung des Spiels durch den Publisher auf der Portalseite unterliegt der Annahme des Spiels durch den Publisher, die nach dessen alleinigem Ermessen verweigert werden kann, ohne dass eine Begründung für die Entscheidung erforderlich ist.
3.6 Feedback
Der Entwickler kann dem Publisher Feedback geben. Der Publisher ist nicht verpflichtet, Feedback zu veröffentlichen oder zu verwenden. Durch die Bereitstellung von Feedback an den Publisher räumt der Entwickler dem Publisher und seinen Affiliates unwiderruflich und dauerhaft ein weltweites, nicht-exklusives, vollständig entgoltenes, lizenzgebührenfreies, übertragbares, unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz ein, das Feedback zu erstellen, zu nutzen, zu reproduzieren, darauf basierende abgeleitete Werke vorzubereiten, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen, öffentlich anzuzeigen, zu übertragen und anderweitig zu kommerzialisieren (einschließlich durch die Kombination oder Schnittstelle von Produkten, Dienstleistungen oder Technologien, die von Feedback abhängen oder dieses enthalten, mit anderen Produkten, Dienstleistungen oder Technologien des Publishers oder Dritter), ohne jegliche Namensnennung und für jeden Zweck. Der Entwickler wird kein Feedback bereitstellen, das einer Lizenz unterliegt, die den Publisher verpflichtet, irgendetwas an Dritte zu lizenzieren, weil der Publisher eines der vorstehenden Rechte an seinem Feedback ausübt. Der Entwickler versichert und garantiert dem Publisher, dass der Entwickler alle Rechte an einem solchen Feedback besitzt oder anderweitig kontrolliert und dass kein solches Feedback irgendwelchen Rechten Dritter (einschließlich Persönlichkeits- oder Veröffentlichungsrechten) unterliegt.
3.7 In-Game-Transaktionen
Nur mit Zustimmung des Publishers darf der Entwickler In-Game-Transaktionen einbeziehen.
3.8 Open Source
Der Entwickler wird, ohne vorherige Absprache mit und separate schriftliche Vereinbarung des Publishers, weder über die Portalseite verteilen noch Publisher-Materialien mit Open-Source- oder anderer Software kombinieren, die unter Bedingungen lizenziert ist, die den Publisher vertraglich verpflichten sollen (z. B. die GNU General Public License oder Lesser General Public License).
3.9 Publisher-Assets
Der Publisher räumt dem Entwickler während der Laufzeit eine lizenzgebührenfreie, vollständig entgoltene Lizenz ein, die Marken des Publishers, einschließlich auf dem Entwicklerportal verfügbarer Logos („Publisher-Assets“), gemäß etwaiger anwendbarer Publisher-Richtlinien zum Zwecke der Einbindung solcher Publisher-Assets in das/die Spiel(e) zu nutzen, öffentlich anzuzeigen und aufzuführen, zu reproduzieren und zu verbreiten.
3.10 Spielcover
Der Entwickler räumt dem Publisher während der Laufzeit (einschließlich der Übergangsphase) eine weltweite, lizenzgebührenfreie, vollständig entgoltene Lizenz ein, die Marken des Entwicklers, einschließlich für das/die Spiel(e) verwendeter Logos und Spielcover, auf der Portalseite zum Zwecke der Verfügbarmachung des Spiels/der Spiele für Endnutzer zu nutzen, öffentlich anzuzeigen und aufzuführen, zu reproduzieren und zu verbreiten.
ARTIKEL IV. PFLICHTEN DES ENTWICKLERS
4.1 Lieferung
Im Falle des Hostings durch den Publisher wird der Entwickler dem Publisher eine vollständige Kopie des Spiels in einem für das Selbsthosting durch den Publisher auf der Portalseite geeigneten Format (d. h. Sammlung von Dateien) zur Verfügung stellen (d. h. über das Entwicklerportal des Publishers) oder via iFrame (externes Hosting, eingebettet auf der Portalseite).
4.2 Einhaltung der Gesetze
Der Entwickler garantiert, dass er die Anforderungen aller geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Anordnungen jeder Regierungsbehörde erfüllt, mit Ausnahme von Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, die das eingereichte(n) Spiel(e) und jedes andere Element im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zum Publisher betreffen.
4.3 Einhaltung der Anforderungen
Der Entwickler wird sicherstellen und seine Mitarbeiter, Vertreter und andere relevante Personen darüber informieren, dass das/die Spiel(e):
- a. dem Publisher zur Verfügung gestellt wird/werden;
- b. nicht entgegen diesen AGB verwendet werden darf/dürfen; und
- c. nicht rechtswidrig kopiert, übertragen oder anderweitig verwendet oder Dritten unter Verstoß gegen diese AGB verfügbar gemacht werden darf/dürfen. Der Entwickler wird alle kommerziell vernünftigen Anstrengungen unternehmen, um jede unbefugte Verbreitung, Vervielfältigung, Nutzung oder Piraterie des Spiels/der Spiele zu verhindern.
4.4 Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards
Inhaltsbeschränkungen. Der Entwickler darf über das Entwicklerportal oder die Plattform-Website oder im Zusammenhang mit damit verbundenen Dienstleistungen nicht:
- a. Spielinhalte (wie unten definiert) veröffentlichen, übertragen, verbreiten oder verfügbar machen, die:
- b. Gewalt, Diskriminierung, Belästigung, Bedrohungen oder Einschüchterung darstellen, fördern oder dazu anstiften; oder die Menschenwürde, Privatsphärenrechte oder kulturellen Empfindlichkeiten einer Person oder Gruppe nicht respektieren;
- c. falsche, irreführende oder diffamierende Aussagen enthalten; oder Betrug, Falschdarstellung oder anderes rechtswidriges oder deliktisches Verhalten darstellen;
- d. Obszönitäten, Nacktheit, explizite sexuelle Inhalte, grafische Gewalt oder anderes Material enthalten oder darstellen, das nach zeitgenössischen Gemeinschaftsstandards objektiv anstößig ist;
- e. ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung aller zutreffenden Rechteinhaber jegliche Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente oder Persönlichkeitsrechte verletzen oder sich diese unrechtmäßig aneignen;
- f. gegen Datenschutzgesetze verstoßen, einschließlich unbefugter Erhebung, Verwendung oder Offenlegung personenbezogener Informationen; oder
- g. schädlichen Code, Viren oder andere schädliche Komponenten enthalten. "Spielinhalte" (Game Content) umfassen alle Software, Grafiken, Texte, Audiodateien, Videos, Metadaten und zugehörige Materialien, die das Spiel ausmachen.
Gewährleistung bezüglich geistigen Eigentums. Der Entwickler erklärt, versichert und garantiert, dass:
- a. Das Spiel keine Rechte Dritter an geistigem Eigentum verletzt und auch zukünftig nicht verletzen wird;
- b. Der Entwickler alle notwendigen Lizenzen, Genehmigungen und Freigaben für Inhalte Dritter eingeholt hat; und
- c. Im Falle einer tatsächlichen oder behaupteten Rechtsverletzung wird der Entwickler:
- i. Die Plattform von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständigengutachten und Vergleichssummen) freistellen, verteidigen und schadlos halten;
- ii. Das Spiel unverzüglich modifizieren, um die Rechtsverletzung zu beheben; und
- iii. Die Plattform innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung für alle direkten, indirekten und Folgeschäden entschädigen, die aus einer solchen Rechtsverletzung entstehen.
Regulatorische Compliance. Der Entwickler erkennt an und erklärt sich damit einverstanden:
- a. Laufende Due-Diligence-Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Spielinhalte folgendes erfüllen:
- i. Alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards in jedem Gerichtsbezirk, in dem das Spiel vertrieben wird (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die USA, China, Kanada, Brasilien und die Europäische Union);
- ii. Die Inhaltsbewertungssysteme, technischen Spezifikationen und Qualitätsstandards der Plattform; und
- iii. Alle zusätzlichen Anforderungen, die die Plattform schriftlich mitteilt.
- b. Die Plattform das alleinige Ermessen behält, Spielinhalte, die gegen diese Standards verstoßen, ohne Haftung gegenüber dem Entwickler zu entfernen oder zu sperren.
- c. Der Entwickler die alleinige Verantwortung für jegliche Verluste, Bußgelder oder Strafen trägt, die der Plattform aufgrund nicht konformer Spielinhalte entstehen, einschließlich angemessener Kosten für Durchsetzung, Untersuchung und Abhilfemaßnahmen.
- a. Laufende Due-Diligence-Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Spielinhalte folgendes erfüllen:
4.5 Spielergenerierte Inhalte
Soweit der Entwickler spielergenerierte Inhalte innerhalb des Spiels zulässt, wie z. B. Chat-Funktionalität, personalisierte Benutzernamen usw., ist der Entwickler für die Einhaltung des Verhaltenskodex durch seine Spieler verantwortlich und stellt den Publisher für jegliche Schäden schadlos, die aus solchen spielergenerierten Inhalten resultieren. Es ist ratsam, einen Wortfilter zu verwenden und benutzergenerierte Inhalte aktiv zu überwachen.
4.6 Support
Der Entwickler wird dem Publisher für das/die Spiel(e) folgenden Support bieten:
- a. alle Aktualisierungen des Spiels in Objektcodeform liefern, wenn sie verfügbar sind, jedoch keinesfalls später, als sie einem anderen Dritten zur Verfügung gestellt werden;
- b. alle vom Publisher gemeldeten wesentlichen Fehler oder Mängel im Spiel/un den Spielen unverzüglich korrigieren und diese Korrekturen dem Publisher in Objektcodeform rechtzeitig zukommen lassen;
- c. anderen angemessenen zusätzlichen Support bereitstellen, den der Publisher vernünftigerweise anfordern kann, um die Kompatibilität des Spiels/der Spiele mit der Portalseite aufrechtzuerhalten;
- d. auf Fragen des Publishers bezüglich des Spiels/der Spiele unverzüglich antworten.
ARTIKEL V. PFLICHTEN DES PUBLISHERS
5.1 Rangfolge der Spiele
Der Publisher wird Spiele auf der Startseite der Portalseite so anordnen, dass Endnutzer der Portalseite die Spiele, die am besten abschneiden, leicht finden können. Der Publisher wird auch berücksichtigen, dass die Rangfolge der Spiele einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Spielen fördern sollte.
5.2 Verfügbare Statistiken
Der Publisher wird nach besten Kräften relevante und genaue Statistiken über verteilte Spiele an den Entwickler liefern. Der Publisher garantiert, dass die bereitgestellten Daten nicht manipuliert sind.
5.3 Vergütung des Entwicklers
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, hat der Entwickler Anspruch auf eine Vergütung, die vom Publisher gemäß den Bestimmungen dieses Artikels V gezahlt wird, vorausgesetzt, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind und der Entwickler sich während des Upload-Prozesses für eine Umsatzbeteiligung entscheidet:
- a. Das Spiel enthält keine Form von Branding einer anderen Browserspiel-Plattform oder eines anderen Portals;
- b. Das Spiel integriert das Publisher-SDK, um Werbung zu ermöglichen;
- c. Das Spiel enthält keine Werbung außer der über das SDK des Entwicklerportals integrierten Werbung;
- d. Das Spiel und seine gesamten Spiel-Assets müssen ein Maß an Originalität aufweisen, das es von bestehenden Spielen unterscheidbar macht.
Zur Klarstellung: Wenn das Spiel nicht alle oben genannten Bedingungen erfüllt, kann der Entwickler dennoch entscheiden, das Spiel zur Veröffentlichung einzureichen. In solchen Fällen und wenn das Spiel vom Publisher akzeptiert wird, steht dem Entwickler jedoch keine Vergütung durch den Publisher zu.
5.4 Höhe der Vergütung
Die Höhe der dem Entwickler zustehenden Vergütung wird vom Publisher monatlich auf der Grundlage der folgenden objektiv quantifizierbaren Kriterien berechnet:
- a. Die Beliebtheit des Spiels/der Spiele in Bezug auf die Anzahl der Nutzer, die auf der Portalseite zum Spiel/den Spielen navigieren; und
- b. Die Leistung der angezeigten In-Game-Werbung und das Interesse der Werbetreibenden an dem Spiel/den Spielen.
Der Entwickler versteht und akzeptiert, dass die Höhe der Vergütung nicht dem Ermessen des Publishers unterliegt, sondern vom Web-Traffic abhängt, den das Spiel/die Spiele auf der Portalseite generiert, und somit von den dadurch generierten Werbeanzeigen. Da der Publisher mit Werbepartnern zusammenarbeitet, kann die tatsächliche Vergütung nur monatlich vom Publisher auf der Grundlage der oben genannten objektiv quantifizierbaren Kriterien berechnet werden, wenn dem Publisher die notwendigen Informationen und Ergebnisse seiner Werbepartner vorliegen.
5.5 Zeitbasierte Exklusivitätsoption
Unbeschadet der oben aufgeführten Vergütungsbedingungen hat der Entwickler Anspruch auf eine Erhöhung der Vergütung um 50%, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind und der Entwickler sich für die zeitbasierte Exklusivität entscheidet:
- a. Das Spiel ist für zwei (2) Monate nach dem vollständigen Launch exklusiv auf der Portalseite verfügbar.
- b. Das Spiel wird vom Publisher gehostet.
Die Erhöhung der Vergütung wird nur für die zwei (2) Monate fällig, in denen das Spiel exklusiv auf der Portalseite verfügbar ist. Dieser Zeitraum kann mit gegenseitigem Einverständnis von Publisher und Entwickler verlängert werden. Exklusivität ist als alleiniges Recht zu verstehen, das Spiel auf einer Browserspiel-Website zu veröffentlichen und verfügbar zu machen. Plattformen wie Steam, Apple App Store und Google Play Store gelten nicht als Browserspiel-Websites.
Zur Klarstellung: Der Publisher behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Bedingungen zu überwachen und wird nach seinem alleinigen Ermessen entscheiden, ob diese Bedingungen weiterhin erfüllt sind und wie lange sie erfüllt waren. Wenn der Publisher feststellt, dass die Bedingungen nicht eingehalten wurden, kann die dem Entwickler zustehende Vergütung beeinträchtigt und gekürzt werden, es sei denn, der Entwickler legt Beweise vor, die die Entscheidung des Publishers widerlegen, die der Publisher sachlich beurteilen wird, ohne auf sein Recht zu verzichten, die Angelegenheit nach seinem alleinigen Ermessen zu entscheiden.
5.6 Zahlungsbedingungen
Alle an den Entwickler zahlbaren Beträge sind dreißig (30) Tage nach dem Datum der Rechnung des Publishers über diese Beträge fällig und geschuldet. Die Beträge sind in EUR zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Zahlungen an den Entwickler erfolgen typischerweise um den 10. des Monats entweder per Überweisung oder PayPal, und zwar für den Monat, in dem die Werbeanzeigen geschaltet wurden. Die Auszahlung an den Publisher durch Werbetreibende erfolgt jedoch zwischen dreißig (30) und achtzig (80) Tagen nach Ende des Monats, in dem die Werbeanzeigen geschaltet wurden. Falls ein Werbetreibender die Zahlung für Werbeanzeigen, auf deren Grundlage der Entwickler eine Zahlung erhalten hat, nicht leistet und der Publisher diesen Werbetreibenden über dessen Zahlungsverzug benachrichtigt hat, hat der Publisher das Recht, den nicht erhaltenen Betrag gegen etwaige fällige Zahlungen an den Entwickler aufzurechnen. Falls der Werbetreibende schließlich doch zahlt, wird der Publisher fällige Zahlungen an den Entwickler um den aufgerechneten Betrag erhöhen.
Zahlungen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern keine Mehrwertsteuerbefreiung gilt oder keine Mehrwertsteuer anfällt) und zuzüglich etwaiger Quellensteuern.
Zahlungen unter 100 EUR werden auf den nächsten Monat übertragen, bis der Betrag von 100 EUR erreicht ist. Der Publisher kann nach seinem alleinigen Ermessen entscheiden, diese Grenzen auf Antrag des Entwicklers außer Kraft zu setzen.
5.7 Support
Der Publisher stellt über das Entwicklerportal ein QA-Tool, FAQ und andere technische Dokumentation zur Verfügung, um den Entwickler bei der Einreichung seines Spiels/seiner Spiele und der SDK-Integration zu unterstützen. Der Entwickler kann den Publisher unter [email protected] für Support kontaktieren.
ARTIKEL VI. RECHNUNGSSTELLUNG
6.1 Anwendungsbereich der Selbstfakturierung
Die Parteien vereinbaren, dass das System der Selbstfakturierung (Selbstfakturierung) für die Dienstleistung Anwendung findet, die in der Einräumung von Lizenzen bezüglich eines Urheberrechts oder anderer ähnlicher Rechte im Sinne der anwendbaren Steuergesetzgebung durch den Entwickler besteht, der vom Publisher erstattet wird.
6.2 Annahmeverfahren
Die Parteien vereinbaren, dass die Abrechnungen (im Folgenden „Selbstrechnungen“) als Teil der Selbstfakturierung Gegenstand einer stillschweigenden Annahmeerklärung durch den Entwickler sind.
Dies bedeutet, dass jede Selbstrechnung aus Sicht der Mehrwertsteuer als angenommen gilt, es sei denn, der Entwickler reagiert innerhalb von zwei Wochen nach dem Monat, in dem die Selbstrechnung ausgestellt wurde.
Wenn der Entwickler Bemerkungen zum Inhalt der ihm übersandten Selbstrechnungen hat, wird er diese dem Publisher mitteilen, indem er zwei Exemplare einer Ablehnungsmitteilung vorlegt. Dieses Dokument muss mindestens Folgendes enthalten: Ausstellungsdatum, Angaben zu beiden Parteien, Ausstellungsdatum und Seriennummer der Selbstrechnung sowie den Grund für die Ablehnung.
Der Entwickler wird beide Exemplare der Ablehnungsmitteilung – einschließlich Name und Position des Unterzeichners – unterschreiben und eine Kopie an den Publisher senden. Diese Kopien der Ablehnungsmitteilung werden in der Buchführung beider Parteien für einen Zeitraum von 7 Jahren ab dem 1. Januar nach dem Ausstellungsdatum aufbewahrt.
6.3 Seriennummer
Jede Selbstrechnung wird vom Publisher fortlaufend nummeriert. Es liegt im Ermessen des Entwicklers, die Selbstrechnung zu registrieren in:
- a. Entweder einem Register für ausgehende Rechnungen pro Selbstrechnung (enthält nur die Selbstrechnungen des Publishers) unter der auf der Selbstrechnung angegebenen Nummer;
- b. Oder einem (einzigen) Buch für ausgehende Rechnungen, das auf für dieses Buch spezifische Weise fortlaufend nummeriert wird.
Bezüglich der letztgenannten Option führt der Entwickler eine Tabelle, die die Beziehung zwischen der Seriennummer auf der Selbstrechnung und der im (einzigen) Buch für ausgehende Rechnungen registrierten Nummer darstellt.
6.4 Haftung und Ausgleich
Die Parteien erklären, dass sie den vorliegenden Artikel VI zur Selbstfakturierung und seine Konsequenzen gelesen und verstanden haben.
Falls eine der Parteien ihre sich aus diesem Artikel ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen kann, haftet die Partei, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllt hat, gegenüber der anderen Partei für die Folgen der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen.
ARTIKEL VII. GEWÄHRLEISTUNGEN, FREISTELLUNGEN UND HAFTUNG
7.1 Gewährleistungen des Entwicklers
Der Entwickler erklärt, versichert und garantiert, dass:
- a. er/sie das Recht, die Befugnis und die Autorität hat, die in diesen AGB eingeräumten Veröffentlichungs- und sonstigen Rechte einzuräumen und seine Verpflichtungen hierunter vollständig zu erfüllen;
- b. die Nutzung des Entwicklerportals durch den Entwickler keine gesonderte Vereinbarung, Rechte oder Verpflichtungen verletzt, die zwischen dem Entwickler und einem Dritten bestehen, und auch zukünftig nicht verletzen wird;
- c. alle auf dem Entwicklerportal bereitgestellten Informationen genau, wahr und korrekt sind;
- d. Die Urheberrechte der von Entwicklern auf der Plattform veröffentlichten Spielprodukte liegen bei den Entwicklern. Entwickler stimmen jedoch zu, dass Jogos das Recht hat, relevante Materialien der Spielprodukte (wie LOGO, Name usw.) für Werbezwecke im Rahmen dieser Vereinbarung zu verwenden. Wenn das Spielprodukt Inhalte oder Rechte Dritter an geistigem Eigentum betrifft, stellt der Entwickler sicher, dass er die rechtliche Genehmigung eingeholt hat, und trägt die daraus resultierenden rechtlichen Verantwortlichkeiten.
- e. keine ausstehenden Pfandrechte, Sicherungsrechte oder sonstige Belastungen jeglicher Art an dem/den Spiel(en) oder an den darin enthaltenen Rechten an geistigem Eigentum bestehen, die geeignet sind, die Erfüllung der Verpflichtungen des Entwicklers gemäß diesen AGB zu beeinträchtigen;
- f. Entwickler müssen sicherstellen, dass Spielinhalte, Datenerfassung und -verarbeitung, Schutz der Privatsphäre der Nutzer und andere Aspekte den Gesetzen und Vorschriften des Zielmarktes entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den California Consumer Privacy Act (CCPA) der USA usw. Entwickler sind verpflichtet, das Spielklassifizierungssystem, die Anforderungen an Veröffentlichungslizenzen und andere relevante Gesetze und Vorschriften des Zielmarktes eigenständig zu verstehen und einzuhalten, um den rechtmäßigen Betrieb des Spiels zu gewährleisten.
- g. er sein Geschäft unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen betreibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf anwendbare Datenschutzgesetze;
- h. er der Eigentümer aller Rechte an geistigem Eigentum an dem/den Spiel(en) gemäß Urheberrecht, Markenrecht, Geschäftsgeheimnisrecht und anderem anwendbarem Recht ist oder die notwendigen Rechte erworben hat, um diese AGB einzugehen;
- i. das/die gemäß diesen AGB dem Publisher gelieferte(n) oder verfügbar gemachte(n) Spiel(e) ursprünglich von (Mitarbeitern des) Entwicklers (im Rahmen ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer) oder von Dritten entwickelt wurde(n), die solche Materialien für den Entwickler aufgrund eines Vertrags zwischen dem Entwickler und besagtem Dritten erstellt haben und die dem Entwickler sein/deren Recht, Titel und Interesse an dem/den Spiel(en) im für die Erfüllung dieser AGB erforderlichen Umfang übertragen haben;
- j. ihm nach bestem Wissen das Spiel/die Spiele kein Recht an geistigem Eigentum (wie Urheberrecht) oder Geschäftsgeheimnis eines Dritten irgendwo auf der Welt verletzt/verletzen und auch zukünftig nicht verletzen wird;
- k. er zum Zeitpunkt der Einreichung des Spiels/der Spiele beim Publisher keine tatsächliche Kenntnis von irgendeinem Anspruch hatte, dass das Spiel/die Spiele oder dessen/deren Nutzung Rechte an geistigem Eigentum eines Dritten verletzt oder dass irgendein Dritter ein Eigentumsinteresse an dem/den Spiel(en) hat oder ein Erfindungs-, Urheber-, Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis-, Know-how- oder ähnliches Recht an dem/den Spiel(en) hat, das die Erfüllung dieser AGB verhindert;
- l. weder der Publisher noch die Endnutzer durch das Spiel/die Spiele einem Virus gemäß Artikel IV.4 ausgesetzt werden;
- m. die Verfügbarkeit und der Support für das Spiel/die Spiele stets von hoher Qualität sein werden und den Spezifikationen und Servicelevel-Kriterien gemäß diesen AGB entsprechen werden;
- n. das Spiel/die Spiele auf dem neuesten Stand, wahr, korrekt und genau sein wird/werden und nicht: (i) irreführend oder täuschend sein wird/werden; (ii) obszön, diffamierend oder anderweitig rechtswidrig sein wird/werden; (iii) von Natur aus gewalttätig, sexuell oder missbräuchlich sein wird/werden, so dass vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass es eine wesentliche Gruppe von Menschen beleidigt.
7.2 Rechtsverletzungsanspruch und Löschaufforderungen (Take-Down-Notices)
Wenn der Entwickler Informationen über einen Rechtsverletzungs- oder Aneignungsanspruch im Zusammenhang mit einem veröffentlichten Spiel erhält, kann er auf seine Kosten und ohne Verpflichtung dazu entweder (1) für den Publisher das Recht beschaffen, das angeblich rechtsverletzende Spiel weiterhin zu veröffentlichen, oder (2) das Spiel modifizieren oder durch ein funktionales Äquivalent ersetzen, um es rechtskonform zu machen, woraufhin der Publisher unverzüglich das Angebot und die Verteilung des angeblich rechtsverletzenden Spiels einstellen wird. Zur Klarstellung: Wenn der Publisher eine „Löschaufforderung“ (Take-Down-Notice) bezüglich des Spiels/der Spiele erhält, wird er nach seinem alleinigen Ermessen entscheiden, ob er dieser Löschaufforderung nachkommt oder nicht. Eine Kopie der Löschaufforderung wird an den Entwickler weitergeleitet und der Entwickler wird aufgefordert, Beweise oder Argumente vorzulegen, um den Inhalt der Löschaufforderung zu widerlegen. Das Versäumnis, solche Beweise innerhalb eines geschäftsüblichen Zeitrahmens vorzulegen, wird als unheilbarer wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung angesehen. Nach Erhalt etwaiger Beweise oder Argumente des Entwicklers wird der Publisher diese Beweise oder Argumente an den Urheber der Löschaufforderung weiterleiten, behält sich jedoch sein alleiniges Ermessen vor, ob er der Löschaufforderung nachkommt oder nicht.
7.3 Gewährleistungen des Publishers
Der Publisher erklärt, versichert und garantiert, dass:
- a. das Eingehen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen AGB keine gesonderte Vereinbarung, Rechte oder Verpflichtungen verletzt, die zwischen dem Publisher und einem Dritten bestehen, und auch zukünftig nicht verletzen wird; und
- b. er sein Geschäft unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen betreibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf anwendbare Datenschutzgesetze.
7.4 Freistellung
Der Entwickler stellt den Publisher von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Forderungen, Handlungen, Urteile, Strafen, Schäden, Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten), Verluste oder Haftungen jeglicher Art frei, die sich aus einem Anspruch ergeben, dass ein Spiel ein Urheberrecht oder ein anderes Recht an geistigem Eigentum einer anderen Person irgendwo auf der Welt verletzt (außer in dem Umfang, in dem eine solche Verletzung auf Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten des Publishers beruht). Der Publisher ist berechtigt, alle Beträge, die er aufgrund einer Urheberrechts- oder sonstigen Rechtsverletzung durch ein Spiel des Entwicklers an einen Dritten zahlen musste, von der gemäß Artikel V fälligen Vergütung an den Entwickler einzubehalten, unbeschadet der Verpflichtung des Entwicklers, den Publisher gemäß diesem Artikel VII vollständig freizustellen. Der Publisher wird:
- a. den Entwickler unverzüglich über einen solchen Anspruch (Claim) benachrichtigen;
- b. dem Entwickler (durch einvernehmlich vereinbarten Rechtsbeistand) gestatten, zu antworten und sich zu verteidigen; und
- c. auf Kosten und Anfrage des Entwicklers nicht vertrauliche Informationen und Unterstützung bereitstellen, soweit zur Verteidigung gegen einen solchen Anspruch erforderlich. Der Publisher kann auf seine Kosten und mit eigenem Rechtsbeistand eine solche Verteidigung überwachen oder daran teilnehmen.
Der Publisher ist nicht verantwortlich für eine vom Entwickler ohne Zustimmung des Publishers getroffene Einigung. Der Entwickler darf einen solchen Anspruch nicht ohne Zustimmung des Publishers vergleichen oder öffentlich machen.
7.5 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Plattform haftet nicht für Verluste, Schäden, Ansprüche oder Haftungen (einschließlich direkter, indirekter, Folgeschäden oder Strafschäden), die sich ergeben aus oder in Zusammenhang stehen mit:
- a. Jeglichem Handeln, Unterlassen, Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Entwicklers;
- b. Nutzeransprüchen, Ansprüchen Dritter, behördlichen Bußgeldern, regulatorischen Sanktionen oder Verwaltungsmaßnahmen, die sich aus den Inhalten oder dem Verhalten des Entwicklers ergeben; oder
- c. Jeglicher Unterbrechung, Aussetzung oder Beendigung der Dienste der Plattform.
7.6 Haftungsobergrenze
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen, falls die Plattform für Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder in Zusammenhang damit stehen, rechtlich haftbar gemacht wird, beträgt die gesamte Gesamthaftung der Plattform nicht mehr als den niedrigeren der folgenden Beträge:
- a. Der Gesamtumsatz, den der Entwickler tatsächlich von der Plattform in den zwölf (12) Kalendermonaten unmittelbar vor dem Ereignis erhalten hat, das den Anspruch verursacht hat; oder
- b. Zweitausend US-Dollar (USD $2.000).
Diese Beschränkung gilt unabhängig von der dem Anspruch zugrunde liegenden Rechtslehre (einschließlich Vertrag, unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung oder anderweitig) und bleibt über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus bestehen.
7.7 Gegenseitige Benachrichtigung
Publisher und Entwickler werden die andere Partei unverzüglich über alle gegen sie eingeleiteten Klagen oder geltend gemachten Ansprüche benachrichtigen, deren Ausgang die gemäß dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte beeinträchtigen könnte.
7.8 Indirekte Schäden
Mit Ausnahme und unbeschadet der vollen Haftung und Freistellungsverpflichtungen des Entwicklers gemäß Artikel IV.5 und VII.4 haftet keine Partei für entgangene Gewinne oder irgendeine Form von besonderen, zufälligen, indirekten, Folgeschäden oder Strafschäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder in Zusammenhang damit stehen.
7.9 Haftungsausschluss Portalseite
Der Entwickler erkennt an, dass die Publisher-Portalseite und jegliche darauf befindliche Werbung, Informationen, Daten oder (Spiel-)Inhalte „WIE VORHANDEN“ (AS IS) sind. Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich anders vorgesehen, lehnt der Publisher jegliche Zusicherungen und Gewährleistungen bezüglich der Portalseite und aller darauf befindlichen Werbung, Informationen, Daten und (Spiel-)Inhalte ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche stillschweigende Gewährleistungen und jegliche Gewährleistung für einen kontinuierlichen, unterbrechungsfreien, fehlerfreien, sicheren, virenfreien Zugang zu den vom Publisher betriebenen Websites und/oder zu deren Werbung, Informationen, Daten und (Spiel-)Inhalten.
7.10 Streitbeilegungsmethoden
Beide Parteien vereinbaren, dass Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung zunächst durch freundschaftliche Konsultationen beigelegt werden sollen; scheitern diese, hat jede Partei das Recht, den Streit einem zuständigen Gericht zur Klärung vorzulegen. Während des Streitbeilegungsverfahrens werden beide Parteien die anderen, nicht den Streit betreffenden Bestimmungen dieser Vereinbarung weiter erfüllen.
7.11 Umfang und Ausnahmen der Haftungsbeschränkung
Beide Parteien vereinbaren, dass nichts in dieser Vereinbarung die Haftung einer Partei für Betrug, vorsätzlichen Vertragsbruch oder grobe Fahrlässigkeit gegenüber der anderen Partei ausschließt oder beschränkt. Unter keinen Umständen haftet die Plattform für indirekte, zufällige, besondere oder Strafschäden des Entwicklers, gleichviel ob auf Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig basierend.
ARTIKEL VIII. VERTRAULICHKEIT
8.1 Jede Partei kann der anderen Partei vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen AGB notwendig ist. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei in der hier vorgeschriebenen Weise zu behandeln.
8.2 Entwickler und Publisher haben während der Zusammenarbeit Geheimhaltungspflichten hinsichtlich der Geschäftsgeheimnisse, technischen Geheimnisse, Nutzerinformationen und anderer vertraulicher Informationen der anderen Partei, die ihnen bekannt werden. Ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei darf keine Partei vertrauliche Informationen offenlegen, verwenden oder einem Dritten zur Nutzung überlassen:
- a. Sofern nicht hierin spezifisch vorgesehen oder von der anderen Partei anderweitig schriftlich gestattet, darf jede Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei nur den Mitarbeitern und Vertretern offenlegen, die Kenntnis davon benötigen, um ihre Pflichten gemäß diesen AGB zu erfüllen. Jede Partei wird jeden solchen Mitarbeiter oder Vertreter verpflichten, vor der Offenlegung vertraulicher Informationen an diesen Mitarbeiter oder Vertreter eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung mit im Wesentlichen mit diesen Bestimmungen übereinstimmenden Bedingungen abzuschließen. Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt behandeln wie ihre eigenen vertraulichen Informationen und in keinem Fall mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt.
- b. Sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, wird jede Partei nach Beendigung dieser AGB alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, an die andere zurückgeben oder, falls so verlangt, vernichten, mit Ausnahme solcher vertraulichen Informationen, die vernünftigerweise zur Ausübung der Rechte erforderlich sein können, die über die Beendigung dieser AGB hinaus fortbestehen.
8.3 Die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen einer Partei, soweit diese:
- a. durch kein Verschulden der Partei, die die vertraulichen Informationen erhält, innerhalb der öffentlichen Domäne liegt oder später fällt;
- b. der empfangenden Partei rechtmäßig von Dritten zur Verfügung steht oder gestellt wird, die bei einer solchen Offenlegung keine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt haben;
- c. sich bereits vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befand, ohne dass daran Vertraulichkeitsbeschränkungen geknüpft waren, sofern die empfangende Partei dies ausreichend nachweisen kann; oder
- d. unabhängig von oder ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen von oder für die empfangende Partei entwickelt wurde.
8.4 Falls eine Partei eine Aufforderung zur Offenlegung vertraulicher Informationen aufgrund einer gültigen und wirksamen Vorladung oder Anordnung eines Gerichts mit sachlicher Zuständigkeit oder einer Regierungsbehörde erhält, wird diese Partei (I) die Partei, die solche vertraulichen Informationen bereitgestellt hat, unverzüglich über die Existenz, die Bedingungen und die Umstände einer solchen Aufforderung benachrichtigen, (II) sich mit dieser Partei über die Zweckmäßigkeit der Einleitung rechtlich verfügbarer Schritte beraten, um einer solchen Aufforderung zu widerstehen oder sie einzuschränken, und (III) sich angemessen bemühen, auf Kosten der Partei, die solche vertraulichen Informationen produziert hat, eine Anordnung oder andere verlässliche Zusicherung zu erwirken, dass der vertrauliche Teil der offengelegten Informationen vertraulich behandelt wird.
8.5 Nach Beendigung der AGB bleiben diese Vertraulichkeitsverpflichtungen für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dem Beendigungsdatum bestehen, unbeschadet anwendbarer Gesetze zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
ARTIKEL IX. LAUFZEIT; BEENDIGUNG
9.1 Laufzeit
Diese AGB gelten für eine anfängliche Laufzeit (Initial Term) von einem (1) Jahr ab dem Veröffentlichungsdatum jedes veröffentlichten Spiels. Ein neu veröffentlichtes Spiel führt zu einer separaten neuen anfänglichen Laufzeit von einem (1) Jahr für dieses Spiel. Danach verlängern sich die AGB automatisch um denselben Zeitraum, sofern sie nicht von einer Partei schriftlich mindestens einen (1) Monat vor Ende der anfänglichen oder einer etwaigen Folgelaufzeit gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss per E-Mail an [email protected] gesendet werden und den vollständigen rechtlichen Namen des Entwicklers, den Titel des Spiels/der Spiele sowie den Kündigungsgrund angeben. Solange der Entwickler jedoch das Entwicklerportal nutzt und/oder ein Spiel auf der Portalseite verfügbar ist, gelten diese AGB, soweit anwendbar, weiterhin, ungeachtet der oben genannten Kündigung.
Falls die Parteien vereinbart haben, dass der Entwickler hostet, und der Entwickler nicht mehr vernünftigerweise verpflichtet werden kann, das/die Spiel(e) auf eigene Kosten zu hosten, können die Parteien vereinbaren, dass der Publisher das Spiel auf eigenen Servern hostet. Der Entwickler wird dem Publisher eine vollständige Kopie des Spiels in einem für das Selbsthosting durch den Publisher geeigneten Format (d. h. Sammlung von Dateien) zur Verfügung stellen und den Übergang gewissenhaft unterstützen.
9.2 Übergangszeitraum
Nach Ablauf oder Beendigung dieser AGB ist der Publisher berechtigt (aber nicht verpflichtet), für jedes Spiel, das das SDK integriert hat, die Veröffentlichung des Spiels auf einer beliebigen Portalseite für einen Zeitraum von bis zu einem (1) Jahr aufrechtzuerhalten.
9.3 Kündigung durch den Publisher
Der Publisher kann nach eigenem Ermessen jederzeit beschließen, die Veröffentlichung eines Spiels auf der Portalseite einzustellen und diese AGB mit dem Entwickler zu kündigen. Eine solche Entscheidung des Publishers wirkt sofort. Der Publisher haftet nicht für Schäden aufgrund der Entscheidung, ein Spiel nicht verfügbar zu machen (oder die Verfügbarkeit einzustellen) oder seine Produkte oder Dienste zu ändern, zu aktualisieren, auszusetzen oder einzustellen.
9.4 Wesentlicher Verstoß
Jede Partei kann die Erfüllung aussetzen oder diese AGB sofort durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei wesentlich gegen diese AGB verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Benachrichtigung (die deutlich als Verstoßbenachrichtigung gekennzeichnet sein muss) behebt, oder sofort bei Benachrichtigung, wenn die andere Partei wesentlich gegen eine nicht behebbare Verpflichtung verstößt (zum Beispiel eine Vertraulichkeitsverletzung).
9.5 Fortbestehen von Verpflichtungen
Die Rechte und Pflichten aus diesen AGB, die nach Beendigung dieser AGB fortbestehen sollten, bleiben nach Beendigung für die Parteien verbindlich, einschließlich, aber nicht notwendigerweise beschränkt auf Artikel VII zu Gewährleistungen und Freistellungen und Artikel VIII zu Vertraulichkeit.
ARTIKEL X. PERSONENBEZOGENE DATEN
10.1 Personenbezogene Daten von Endnutzern werden von den Parteien wie folgt verarbeitet:
- Der Entwickler wird solche personenbezogenen Daten nur für den Betrieb und das Marketing des Spiels/der Spiele gemäß diesen AGB und nur im Einklang mit anwendbarem Datenschutzrecht und -vorschriften erheben und verwenden.
10.2 Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Publishers wird der Entwickler nicht:
- a. personenbezogene Daten für andere Zwecke als die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen AGB erforderlichen verwenden;
- b. eigene oder fremde Inhalte, Websites, Produkte oder Dienstleistungen über die Portalseite, das/die Spiel(e) oder anderweitig bewerben oder fördern.
10.3 Die Parteien erkennen an, dass jede Partei personenbezogene Daten getrennt und unabhängig voneinander erheben und verarbeiten kann und dass die Parteien ohne eine separate schriftliche Vereinbarung personenbezogene Daten nicht der anderen Partei offenlegen oder zur Verfügung stellen werden. Jede Partei ist für die personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen dieser AGB erhebt, offenlegt oder der anderen Partei zur Verfügung stellt, ein gesonderter und unabhängiger Verantwortlicher (Datenverantwortlicher) und wird diese personenbezogenen Daten als gesonderte und unabhängige Verantwortliche gemäß anwendbarem Datenschutzrecht verarbeiten. Die Parteien handeln nicht gemeinsam als gemeinsam Verantwortliche (gemeinsame Datenverantwortliche), noch stehen sie in einem Auftragsverarbeiter-Verhältnis (Verantwortlicher-Auftragsverarbeiter).
10.4 Jede Partei ist einzeln und gesondert dafür verantwortlich, die ihr als Verantwortlicher gemäß allen anwendbaren Datenschutzgesetzen in Bezug auf die im Zusammenhang mit diesen AGB verarbeiteten personenbezogenen Daten obliegenden Pflichten einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- a. sicherzustellen, dass eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten besteht;
- b. sicherzustellen, dass die Transparenzpflichten der anwendbaren Datenschutzgesetze erfüllt werden, indem die erforderlichen Informationen den betroffenen Personen gegebenenfalls bereitgestellt oder, falls erforderlich, deren Einwilligung eingeholt wird; und
- c. sicherzustellen, dass die Partei personenbezogene Daten gemäß den Anforderungen der anwendbaren Datenschutzgesetze sicher aufbewahrt.
ARTIKEL XI. SONSTIGES
11.1 Vollständige Vereinbarung
Diese AGB stellen insgesamt die gesamte Vereinbarung und das Verständnis zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Gegenstands dar und ersetzen und vereinigen, sofern hierin nicht ausdrücklich anders vorgesehen, alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, Erörterungen und Verständigungen zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Gegenstands. Keine der Parteien wird durch Bedingungen, Anreize oder Darstellungen gebunden, außer wie hierin ausdrücklich vorgesehen.
11.2 Unabhängige Vertragspartner
Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen AGB handeln Entwickler und Publisher und werden jederzeit als unabhängige Vertragspartner handeln. Nichts in diesen AGB ist so auszulegen oder zu verstehen, dass es zwischen Entwickler und Publisher ein Agentur-, Partnerschafts- oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis begründet.
11.3 Änderungen; Modifikationen
Der Publisher hat das Recht, diese AGB zu ändern oder zu modifizieren. Wenn der Publisher eine neue oder aktualisierte Version dieser AGB veröffentlicht, wird er den Entwickler unverzüglich darüber benachrichtigen, dass die AGB geändert wurden, und eine Kopie der neuen Version bereitstellen. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung hat der Entwickler das Recht, die Vereinbarung zwischen Publisher und Entwickler gemäß Artikel IX oben innerhalb von zehn (10) Tagen zu kündigen. Wenn der Entwickler innerhalb dieser Frist von einer Kündigung absieht, gilt die geänderte Version der AGB zwischen den Parteien in vollem Umfang ab dem Ablauf dieser Frist. Die fortgesetzte Nutzung des Entwicklerportals durch den Entwickler gilt unwiderlegbar als Annahme der vom Publisher mitgeteilten geänderten AGB.
11.4 Abtretung
Der Entwickler wird seine Rechte oder Pflichten aus diesen AGB nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Publishers, die nicht unangemessen zurückgehalten wird, an Dritte abtreten.
11.5 Teilnichtigkeit
Die Bestimmungen dieser AGB sind teilbar. Sollte eine oder mehrere von ihnen aus irgendeinem Grund für ungültig oder undurchführbar erklärt werden, wird diese Bestimmung auf das Mindestmaß angepasst, das erforderlich ist, um diese Ungültigkeit zu beheben. Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer der hierin enthaltenen Bestimmungen berührt nicht die übrigen Bestimmungen dieser AGB.
11.6 Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen und werden ausgelegt nach den innerstaatlichen Gesetzen Belgiens unter Ausschluss von Kollisionsnormen.
11.7 Zuständiges Forum
Das ausschließliche Gerichtsstand und -ort für jede Rechtsstreitigkeit zwischen den Parteien, die sich aus diesen AGB oder aus den hierdurch vorgesehenen Transaktionen ergibt, sind die Gerichte von Antwerpen, Abteilung Antwerpen, Belgien, und jede der Parteien unterwirft sich für die Zwecke einer solchen Klage dem ausschließlichen Gerichtsstand und -ort dieser Gerichte. Diese Wahl des Gerichtsstands und -orts hindert keine Partei daran, einstweiligen Rechtsschutz wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, Vertraulichkeitsverpflichtungen oder zur Vollstreckung oder Anerkennung eines Schiedsspruchs oder einer Anordnung in einem anderen geeigneten Gerichtsstand zu beantragen.